Fürstliche Stiftungen

 

Auf Grund der umfangreichen fürstlichen Stiftungen kann in diesem Rahmen nur ein kurzer Überblick über eine Auswahl der wesentlichen Stiftungen im Rahmen der herrschaftlichen Wohlfahrtspflege gegeben werden.

 

Fürst Otto Viktor I. als Stifter:

 

Fürstlich Schönburg-Waldenburg`sche Waisenversorgungsanstalt Marien- und Alfred-Stiftung

Der Fürst war, wie aus verschiedenen Stiftungsbriefen ersichtlich, stark interessiert an der Erziehung , Zucht und Bildung seiner Untertanen. Sicherlich besteht hier ein Zusammenhang mit seiner pietistisch orientierten Einstellung. Das wird auch sichtbar bei seiner für Waisen und Halbwaisen bei der 1830 gegründeten Marien und Alfred-Stiftung. Ihm ging es dabei nicht um die geschlossene Unterbringung von Waisen in gesonderten Heimen, sondern um ausreichende Versorgung in der eigenen oder einer Pflegefamilie. Es handelt sich um eine Unterstützungsstiftung. Die grundlegende Bedingung für die Aufnahme in die Stiftung war die Mittellosigkeit des Kindes, selbst wenn die Mutter oder die Großeltern noch lebten.

 

Mit der Mutter oder den Pflegeltern wurde ein Vertrag über die Pflichten der Pflegepersonen und die Leistungen, vorwiegen finanzieller Art aus der Stiftung genannt. Dabei handelte es sich um Kostenübernahme für Kost, Unterbringung, Schulbesuch, Schulbücher, Kleidung, Arztkosten und anderes mehr. Die Zöglinge standen unter der Aufsicht des Stiftungskomitees. Es erfolgte eine Kontrolle durch dieses.

 

Pflegeeltern wurden auch Handwerksmeister, um eine berufliche Ausbildung sicherzustellen.

 

Das Julienhospital (siehe Auswahl links-Krankenhäuser)

 

Der Fürst stiftete 1842 ein Hospital, dass nach seiner verstorbenen Schwester Julien-Hospital genannt wurde. Nutznießer der Stiftung waren die Städte Lichtenstein und Callnberg und die umliegenden Dörfer. Aufnahme sollten heilbare Kranke zur unvermeidlichen Behandlung oder Entbindung finden. Für die Aufnahme von unheilbar Kranken, die der öffentlichen Versorgung unterstanden, wurden zwei zusätzliche Stuben eingerichtet. Die Stiftung wurde zur Verwaltung der Stadtverwaltung Lichtenstein übergeben.

 

Stiftung der Erbprinzessin Lucie von Schönburg-Waldenburg:

Die Kinderbewahranstalt

 

Wie schon der Name ausdrückt, sollten die Kinder „vor dem Übel“ der Welt „bewahrt“ werden.

Ab 1840 entstanden in Deutschland zunehmend Kindergärten nach Fröbelschen Vorbild. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche betrachteten von Anfang an die Arbeit in den Kinderbewahranstalten als Teil ihrer Missionsarbeit. So wurden in Diakonissenanstalten Kleinkinder-Schul-Lehrerinnen ausgebildet. Um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert waren die Angebote von Kindergärten rasch angewachsen, die sich durch rechtliche, konzeptionelle und trägerschaftliche Inhalte unterschieden. Insofern war die Gründung einer Kinderbewahranstalt 1894 durch die Erbprinzessin in Lichtenstein ein später Schritt. Bemerkenswert blieb aber, dass er überhaupt getan wurde und für fünfzig Jahre die einzige Einrichtung ihrer Art in Lichtenstein blieb.

 

Angela Schramm

 

(Quelle: Angela Schramm, Diplomarbeit, Technische Universität Chemnitz, Chemnitz 1999)